Therapieablauf
Bevor Sie mit einer Therapie starten können, benötigen Sie eine Ärztliche Verordnung. Nähere Details finden Sie hier:
Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung von Ihrem*r Hausarzt/Hausärztin, Facharzt/Fachärztin oder Kinderarzt/Kinderärztin. Diese ärztliche Verordnung darf bei der ersten Therapieeinheit nicht älter als 2 Wochen sein. Zu unserem ersten Termin bringen Sie diesen Verordnungsschein bitte mit.
Auf der Verordnung muss folgendes enthalten sein:
- Diagnose
- Anzahl und Dauer (Bsp. 10x Ergotherapie à 60 Minuten)
- Name, Versicherungsnummer und Adresse des Patienten/der Patientin
Für Terminvereinbarungen stehe ich Ihnen gerne per Telefon oder E-Mail zur Verfügung. Sollte ich nicht erreichbar sein, bitte ich Sie mir eine Nachricht zu hinterlassen (gerne auch per SMS). Ich rufe Sie umgehend zurück.
T 0677 64 46 51 55
Pünktliches Erscheinen ist wichtig, versäumte Zeit kann nicht nachgeholt werden! Bei Verhinderung bitte ich Sie, Termine bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (telefonisch oder per SMS) abzusagen. Haben Sie Verständnis, dass ich Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt oder nicht wahrgenommen werden, in Rechnung stellen muss – diese Kosten werden von Ihrer Krankenversicherung nicht erstattet!
Tarife & Rückerstattung
Hier finden Sie meine Tarife sowie Abrechnung und die Möglichkeit einer Kostenrückerstattung:
Ergotherapeutisches Klettern
60 min Therapie – € 85
Ergotherapeutische Hausbesuche*
30 min Therapie – € 60
45 min Therapie – € 80
60 min Therapie – € 100
*Preise inkl. Anfahrt
Die Einheiten werden zur Gänze von Ihnen privat vorfinanziert. Am Ende des Therapieblocks (üblicherweise 10 Einheiten) können Sie die Honorarnoten einreichen und ein Teil der Kosten wird von Ihrer Versicherung rückerstattet.
Die bezahlten Honorarnoten werden zusammen mit den Zahlungsbestätigungen und der Verordnung im Original bei Ihrer Krankenversicherung eingereicht, um einen Teil der Rückerstattung zu kommen. Sollten Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, lohnt es sich nachzufragen, ob die restlichen Kosten übernommen werden. Bitte klären Sie dies eigenständig mit Ihrer Versicherung ab.